Wahlprogramme weisen meist zwei typische Merkmale auf: Sie sind lang und kompliziert geschrieben. Aus diesem Grund möchten wir Euch einen kurzen und leicht zu verstehenden inhaltlichen Einblick in die Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2017 geben. Wir konzentrieren uns dabei auf Themen, die junge Wähler interessieren. „Programm für Deutschland“, so lautet der Titel des Wahlprogramms der AfD. Wir haben es uns genauer angeschaut:
Das AfD-Programm steht für: #grenzenschließen #islamgehörtnichtzudeutschland #vatermutterkind #willkommenskulturfürkinder #dmarkstatteuro
— Wahlkalender (@MZ_Wahlkalender) 29. August 2017
- Förderschulen erhalten statt Inklusion vorantreiben
- das mehrgliederige Schulsystem mit Haupt-, Realschulen und Gymnasien erhalten
- keinen Islam-Unterricht an Schulen
- keine Ausnahmen für muslimische Schüler bei Klassenfahrten, im Sport- oder Schwimmunterricht
- „anerkannte Regeln“ zu Partnerschaft, Familie oder Kindererziehung in Lehrpläne aufnehmen
- die „Sexualpädagogik der Vielfalt“, bei der auch Homo- und Transsexualität eine Rolle spielen, aus dem Schulunterricht streichen
- statt der EU-weit angepassten Bachelor- und Masterstudiengänge wieder Diplom- und Magisterstudiengänge einführen
Ehe und Familie stärken
Die AfD will das vom Grundgesetz geschützte und bewährte Leitbild der Ehe und traditionellen Familie mit Kindern bewahren und stärken. Durch Aufklärung und Hilfen wollen wir junge Menschen ermutigen und in die Lage versetzen, eine Familie zu gründen und zu erhalten. Wir wollen unnötige Hemmnisse beseitigen, damit stabile Ehen und Familien entstehen und bestehen bleiben. Hiermit wollen wir schon früh beginnen, indem anerkannte Regeln zu Partnerschaft und Familie, Haushaltsführung, Lebensschutz und Kindererziehung in Lehrplänen und Schulbüchern aller allgemeinbildenden Schulen wieder fester Bestandteil werden.
Gender-Ideologie raus aus den Schulen – Frühsexualisierung stoppen
Eine einseitige Hervorhebung der Homo- und Transsexualität im Unterricht, wie sie die sogenannte „Sexualpädagogik der Vielfalt“ praktiziert, stellt einen unzulässigen Eingriff in die natürliche Entwicklung unserer Kinder und in das vom Grundgesetz garantierte Elternrecht auf Erziehung dar. Dadurch werden Kinder und Jugendliche – oft von schulfremden Personen und meist gegen den Willen ihrer Eltern – in Bezug auf ihre sexuelle Identität verunsichert, überfordert und in ihren Schamgefühlen verletzt.
Die AfD stellt sich allen Versuchen klar entgegen, durch staatlich geförderte Umerziehungsprogramme in Kindergärten und Schulen das bewährte, traditionelle Familienbild zu beseitigen.
Unsere Kinder dürfen nicht zum Spielball der sexuellen Neigungen einer lauten Minderheit werden. Das ideologische Experiment der Frühsexualisierung ist sofort zu beenden.
Bildung und Schule: Mut zur Differenzierung
Wir bekennen uns zur umfassenden Bildung, die zur Entfaltung der Persönlichkeit sowie zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten notwendig ist. Die Politik der etablierten Parteien, die eine nivellierende Einheitsschule anstrebt und dabei Qualitätsverlust in Kauf nimmt, bedroht die Zukunftschancen junger Menschen und somit auch die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft. Die Bildungsstandards der verschiedenen Schulformen müssen sich an den Anforderungen der weiterführenden Bildungseinrichtungen ausrichten, damit der Übergang von der Schule in die Ausbildung oder zum Studium ohne zu große Enttäuschung verläuft. Wir fordern die Abkehr von geschwätziger Kompetenzorientierung und die Rückkehr zur Vermittlung des Fachwissens als zentrales Anliegen der Schule. Die sogenannte „neue Lernkultur“, die den klassengeführten Unterricht durch selbstgesteuertes, kompetenzorientiertes Lernen ersetzt, hat zu massivem Leistungsabbau bei den Schülern geführt. In fast allen Bundesländern haben sich nach der Aufregung um „PISA“ Bildungspolitiker und Schulaufsicht zu Handlangern der Testindustrie machen lassen. Eine Reform jagt die andere mit kontinuierlicher Absenkung des Niveaus. Die AfD lehnt den Einfluss von internationalen Konzernen, Stiftungen und anderen Lobbygruppierungen auf unser Bildungssystem und damit auf die Zukunftsfähigkeit Deutschlands ab. Eine Ökonomisierung und Globalisierung des deutschen Bildungswesens wird es mit uns nicht geben.
Mehrgliedriges Schulsystem erhalten
Der schleichenden Abschaffung verschiedener Schulfor- men und der Entwicklung hin zur nivellierenden Einheitsschule muss Einhalt geboten werden. Effizientes Lehren und Lernen ist nur möglich, wenn die Leistungsunterschiede zwischen den Schülern einer Schulform begrenzt bleiben. Bildungsgerechtigkeit erfordert Differenzierung, nicht Gleichmacherei. Wir befürworten daher ein nach Begabungen differenziertes Schulsystem, das dem unterschiedlichen Leistungsvermögen der Schüler gerecht wird. Die Bildungsstandards in allen Schulformen müssen sich an dem jeweils höchsten Niveau in Deutschland ausrichten. Zugangsvoraussetzung für das Gymnasium dürfen allein landesweit verbindliche Leistungskriterien sein. Das Abitur muss wieder zum Ausweis der Studierfähigkeit werden, der Haupt- oder Realschulabschluss zu qualifizierter Berufsausbildung befähigen.
Berufliche Bildung stärken: Meister statt Master
Die duale Ausbildung in Unternehmen und Berufsschulen ist ein Erfolgsmodell. Jedoch gefährden das Streben nach immer höheren Abiturienten- und Akademikerquoten sowie unzureichende Kenntnisse von Haupt- und Realschulabsolventen den Nachwuchs in den Ausbildungsberufen. Zahlreiche Lehrstellen können aus Mangel an ausreichend quali zierten Bewerbern nicht besetzt werden, ein Viertel der Lehrlinge bricht die Ausbildung ab. Ähnlich verhält es sich mit den Abbrecherquoten bei Studenten.Wir wollen das weltweit geschätzte berufliche Bildungs- und Ausbildungssystem stärken. Der Wert und Nutzen der beruflichen Bildung muss stärker gewürdigt werden.
Keine ideologisch motivierte Inklusion: Förder- und Sonderschulen erhalten
Die Forderung der Vereinten Nationen, behinderten Kindern Teilhabe am Bildungssystem zu garantieren, ist in Deutschland bereits erfüllt. Kinder mit besonderem Förderbedarf erhalten in der Förderschule eine umfassende Unterstützung, die die Regelschule nicht leisten kann. Die AfD setzt sich deshalb für den Erhalt der Förder- und Sonderschulen ein.
Bologna ist gescheitert: Diplom und Magister wieder einführen
Die EU-weite Harmonisierung von Studiengängen (Bologna-Prozess) hat zu einer Verschulung des Studiums, zu Überregulierung und Bürokratie geführt. Die akademische Freiheit wurde beschnitten, ein Studienplatzwechsel erschwert. Bei der hohen Zahl von 18.044 Studiengängen (Stand 2015/16), die durch den Zwang zur Profilierung entstanden sind, ist die Vergleichbarkeit von Abschlüssen deutlich erschwert. Arbeitgeber kritisieren die geringe Qualifikation von Bachelor-Absolventen. Die AfD will die bewährten Diplom- und Magisterstudiengänge wieder einführen. Die Modularisierung des Studiums und die Akkreditierungsagenturen sollen abgeschafft werden. Das Promotionsrecht muss Universitäten vorbehalten bleiben. Deutsch muss als Lehr- und Wissenschaftssprache erhalten bleiben.
Keinen bekenntnisgebundenen Islamunterricht an deutschen Schulen
Islamunterricht an deutschen Schulen dient derzeit nicht der Integration, sondern fördert ein Verharren in Einstellungen, die echte Integration verhindern. Integration heißt nicht, dass Deutschland sich Muslimen anpasst. Integration heißt, dass die Muslime sich Deutschland anpassen. Da die islamischen Gemeinschaften in Deutschland keine kirchenähnliche Struktur aufweisen, kann ihnen das Privileg eines „bekenntnisgebundenen“ Religionsunterrichts an staatlichen Schulen nicht zugestanden werden.
Keine Sonderrechte für Muslime an unseren Schulen
Muslimische Schüler müssen genauso wie alle anderen Schüler auch am Sport- und Schwimmunterricht sowie an Klassenfahrten teilnehmen. Nur so können wir der Herausbildung von Parallelgesellschaften gegensteuern und den Schülern Teilhabechancen eröffnen, damit Anpassung gelingt.
Kein Koranunterricht durch verfassungsfeindliche Moscheevereine
Die Koranschulen in Deutschland werden zumeist von Moscheevereinen betrieben. Viele dieser Vereine stehen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ablehnend gegenüber. Wir fordern deshalb eine ächendeckende Überprüfung aller Moscheevereine und bei Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit als Sofortmaßnahme ein Verbot, Koranunterricht zu erteilen. (Auszug aus dem Wahlprogramm der AfD, S. 37-41, 43-45)
- deutsche Grenzen schließen und die „ungeregelte Massenimmigration“ sofort beenden
- einen „ausschließlich qualifizierten Zuzug nach Bedarf“
- eine jährliche Mindestabschiebequote einführen
- keinen Familiennachzug für Flüchtlinge
- eine „Belastungsgrenze“ einführen, ab der keine Asylbewerber mehr aufgenommen werden
- dass Einwanderer ihre „Bringschuld“ erfüllen und sich an die deutsche Kultur anpassen
- die doppelte Staatsbürgerschaft beenden
- die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit verbieten, im öffentlichen Dienst sowie in Schulen auch Kopftücher verbieten
Zuwanderung muss nach unseren Regeln stattfinden
Die Zuwanderung kann die Probleme der sozialen Sicherungssysteme, die in Deutschland durch den Geburtenrückgang entstanden sind und in Zukunft in verschärfter Form in Erscheinung treten werden, nicht lösen. Vielmehr werden die bestehenden Probleme durch die derzeitige Art und das Ausmaß der Zuwanderung verschärft. Die Grenzen müssen umgehend geschlossen werden, um die ungeregelte Massenimmigration in unser Land und seine Sozialsysteme durch überwiegend beruflich unqualifizierte Asylbewerber sofort zu beenden. Eine erfolgreiche Anpassung all dieser Menschen, darunter ein beträchtlicher Anteil von Analphabeten, ist unmöglich. Wir brauchen über mehrere Jahre diesbezüglich eine Minuszuwanderung.
Vorrang vor Zuwanderung haben familien- und bevölkerungspolitische Maßnahmen, insbesondere eine „aktivierende Familienpolitik“, aber auch die Reduzierung der Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Deutschland. Wir wollen selbst entscheiden, wer zu uns kommt, und ausschließlich qualifizierten Zuzug nach Bedarf zulassen. Über Qualität und Quantität einer Einwanderung selbst zu bestimmen, ist herausragendes Merkmal staatlicher Souveränität; das muss auch für Deutschland gelten. Einen Asylantrag soll nur stellen dürfen, wer seine Identität nachweist. Alle abgelehnten Asylbewerber sind in ihre Herkunftsländer zurückführen. Der Bund soll dafür zu- ständig werden, um eine einheitliche Verwaltungspraxis zu gewährleisten und die Verweigerungshaltung nicht kooperativer Bundesländer zu überwinden. Wir fordern zudem eine jährliche Mindestabschiebequote. Sollten sich die Herkunftsländer weigern, ihre Bürger wieder einreisen zu lassen, muss auf diese Länder Druck ausgeübt werden, zum Beispiel durch die Einstellung der Entwicklungshilfe. Hilfsweise müssen die Migranten in aufnahmebereite Drittstaaten überführt werden.
Kein Familiennachzug in unsere Sozialsysteme
Die Anerkennungsquote für Asylbewerber ist seit 2014 von unter 30 Prozent auf aktuell fast 70 Prozent angestiegen, obwohl die wenigsten aus Kriegsgebieten kommen und alle über sichere Drittstaaten einreisen. In diesen Fällen besteht sowohl nach Art. 16a Grundgesetz wie auch nach geltendem internationalen Recht kein Schutzanspruch. Die entgegenstehende tägliche Anerkennungspraxis in Deutschland findet statt, obwohl durch die Grundgesetzreform diese Art der Immigration unterbunden werden sollte. Diese Praxis muss sofort beendet werden. Um die Verantwortlichen für die ab September 2015 geduldete Massenzuwanderung zur Rechenschaft zu ziehen, werden wir die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Bundestag verlangen. Jedem anerkannten Asylbewerber folgen ein bis vier Familienangehörige. Die Mehrheit dieser Menschen wird mit hoher Sicherheit dauerhaft von Sozialleistungen leben. Wir lehnen jeglichen Familiennachzug für Flüchtlinge ab, da die deutschen Sozialsysteme diese Lasten nicht tragen können.
Entfällt der Fluchtgrund im Herkunftsland anerkannter Flüchtlinge, endet in aller Regel deren Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen zurückkehren. Insbesondere der Schutz vor Bürgerkrieg ist rein temporär ausgelegt und darf nicht zu einer Einwanderung durch die Hintertür führen. Führen diese Maßnahmen nicht mindestens zu einer Null-Zuwanderung, muss ein Gesetz eine absolute Belastungsgrenze definieren, ab deren Erreichen zum Schutz Deutschlands keinerlei Asylbewerber mehr aufgenommen werden. Die astronomischen Kosten der Massenzuwanderung müssen transparent und lückenlos über alle staatlichen Ebenen ausgewiesen und in einem übergreifenden „Flüchtlingshaushalt“ unter demokratische Kontrolle gestellt werden.
Anpassung ist die Aufgabe des Einwanderers, nicht der „Gesellschaft“
Jeder Migrant oder Einwanderer, dem wir ein dauerhaftes Bleiberecht zugestehen, hat eine Bringschuld, sich seiner neuen Heimat und der deutschen Leitkultur anzupassen, nicht umgekehrt. Die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung darf nur derjenige erhalten, an dessen dauerhaft erfolgreicher Assimilation und Loyalität zu seiner neuen Heimat keine Zweifel bestehen. Eine Absenkung der schulischen und beru ichen Anforderungen, um Einwanderern die Anpassung an das hiesige Bildungsniveau und den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, darf es nicht geben.
Staatsbürgerschaft durch Abstammung. Beendigung der doppelten Staatsbürgerschaft
Das Geburtsortsprinzip (Erwerb der deutschen Staatsan- gehörigkeit allein durch Geburt in Deutschland, auch wenn kein Elternteil Deutscher ist) wollen wir wieder aus dem Gesetz streichen und zum Abstammungsprinzip, wie es bis zum Jahr 2000 galt, zurückkehren. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll auf wohlbegründete Sonderfälle beschränkt werden. Die Zugehörigkeit zu ausländischen Terrororganisationen führt zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Der Islam im Konflikt mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Die AfD fordert ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst. Burka und Niqab errichten durch die Gesichtsverhüllung eine Barriere zwischen der Trägerin und ihrer Umwelt und erschweren damit das Zusammenleben in der Gesellschaft. Ein Verbot ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2014 auch rechtmäßig. Im öffentlichen Dienst soll kein Kopftuch getragen werden, in Bildungseinrichtungen weder von Lehrerinnen noch von Schülerinnen in Anlehnung an das französische Modell. Der im Grundgesetz garantierten Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie der freien Entfaltung der Persönlichkeit widerspricht das Kopftuch als religiös-politisches Zeichen der Unterordnung von Muslimas unter den Mann. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015, nach dem ein generelles Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen verfassungswidrig sei, betrachtet die AfD als ein Hindernis für eine erfolgreiche Integrationspolitik. (Auszug aus dem Wahlprogramm der AfD, S. 29, 31-32, 35)
- die Wiedereinführung der Wehrpflicht
- den Aufbau eines deutschen Grenzschutzes
- die „Wirksame Bekämpfung der Ausländerkriminalität“, u.a.: Ausweisung krimineller Geflüchteter und Unterbringung nicht abschiebbarer Straftäter im Ausland
- die Strafmündigkeit ab 12 Jahren und die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 18 Jahren
- den Erwerb des Waffenscheins erleichtern (für „gesetzestreue Bürger“)
Deutschland muss sich selbst verteidigen
Die AfD fordert die Rückkehr der Streitkräfte zur Einsatzbereitschaft. Deren Aufgaben ergeben sich aus dem Grund- gesetz und der Bedrohungslage. Derzeit genügt die Bundes- wehr diesem Anspruch weder strukturell und personell noch materiell. Das ist angesichts der gegenwärtigen Bedrohung. Europas und der geopolitischen Neuausrichtung der USA gefährlich und daher inakzeptabel. Die deutschen Streitkräfte sind so zu reformieren, dass deren Einsatzbereitschaft auch bei Einsätzen mit höchster Intensität gewährleistet ist. Dazu sind umfangreiche strukturelle, personelle und materielle Veränderungen unabdingbar. Die Wehrpflichtarmee hat der Bundesrepublik Deutschland über mehr als fünf Jahrzehnte gute Dienste geleistet. Rechtfertigung der Wehrpflicht ist die Bedrohungslage, die sich in absehbarer Zeit nicht ändern wird. Die allgemeine Wehrpflicht verwurzelt die Streitkräfte in der Gesellschaft. Dazu könnte der Wiederaufbau von Heimatschutzkräften oder ein Milizsystem nach Schweizer Vorbild mit kurzer Präsenzpflicht geeignet sein. Die AfD fordert die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht.
Die AfD fordert eine nationale Sicherheitsstrategie
Die AfD plädiert für einen ganzheitlichen Ansatz beim Schutz von Staat, Wirtschaft und Bürgern. Dazu gehören sowohl militärische als auch zivile Komponenten. Wissens- und Technologiediebstahl müssen verhindert werden. Im Zeitalter hybrider Bedrohungen und von „Cyberangriffen“ durch staatliche und nichtstaatliche Akteure sowie durch Terrorismus gewinnt eine zivil-militärische Zusammenarbeit an Bedeutung. Die gesamte Versorgung und Verwaltung des Landes hängen von einer widerstandsfähigen Infrastruktur ab. Staat und Bürger müssen gegen gewaltbereite Akteure, die sich bereits legal oder illegal im Land befinden, geschützt werden. Zu erreichen ist dies durch neue dezentralisierte Strukturen mit zentraler Koordination und allzeit verfügbare schnelle Reaktionskräfte. Die AfD fordert eine nationale Sicherheitsstrategie mit einer jährlich stattfindenden Debatte zur deutschen Sicherheitspolitik im Bundestag sowie einer entsprechenden Regierungserklärung des Bundeskanzlers. Das Schengen-Abkommen betrachten wir als gescheitert, da eine wirksame Kontrolle der Außengrenzen nicht gegeben ist. Es muss deshalb wieder ein deutscher Grenzschutz auf- gebaut werden, der die Staatsgrenzen zu schützen vermag, wobei der freie Personen- und Güterverkehr zu gewährleisten ist.
Wirksame Bekämpfung der Ausländerkriminalität
Der erhebliche Anteil von Ausländern gerade bei der Gewalt- und Drogenkriminalität führt derzeit viel zu selten zu ausländerrechtlichen Maßnahmen. Insbesondere können sich ausländische Kriminelle sehr häufig auf Abschiebungshindernisse berufen und sind auf diese Weise von Abschiebung verschont.
Wir fordern daher:
Erleichterung der Ausweisung, insbesondere die Wiedereinführung der zwingenden Ausweisung auch schon bei geringfügiger Kriminalität
Verhängung der Ausweisung bereits durch die Strafgerichte
Ermöglichung der Unterbringung nicht abschiebbarer Krimineller im Ausland aufgrund bilateraler Vereinbarungen mit geeigneten Staaten.
Die Einbürgerung Krimineller ist zuverlässig zu verhindern durch:
Verhinderung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch bloße Geburt in Deutschland, weil hierdurch u.a. Angehörige krimineller Clans automatisch zu deutschen Staatsbürgern werden können
Abschaffung des einklagbaren Anspruchs auf Einbürgerung
Verschärfung der Ausschlussgründe für Einbürgerung bei Kriminalität
In folgenden Fällen soll eine Rücknahme der Einbürgerung erfolgen:
bei erheblicher Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung
bei Mitwirkung in Terrororganisationen (z.B. IS)
bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans und zwar auch dann, wenn die Rücknahme der Einbürgerung zur Staatenlosigkeit führt
Hierzu ist Art. 16 Abs. 1 GG entsprechend zu ändern.
Vollstreckung im Ausland
Zur Entlastung der innerdeutschen Justizvollzugsanstalten, aber auch zur Erhöhung der Abschreckungswirkung des Strafvollzuges, sind für ausländische Straftäter durch Verein- barungen mit ausländischen, möglichst heimatnahen Staaten dort Vollzugsanstalten einzurichten, die den Anforderungen der EMRK entsprechen, unter deutscher Leitung und der Anwendung deutschen Rechts stehen und zu denen jederzeitiger Zugang zu dienstlichen Zwecken ebenso möglich ist wie der Besuch von Angehörigen und Rechtsanwälten.
Jugendstrafrecht
Die Sicherheitslage verschärft sich vor allem in Ballungsgebieten dramatisch. Eine besondere Rolle hierbei spielen gerade junge Täter, denen derzeit ein geradezu zahnloses Recht gegenübersteht. Erzieherische Erfolge in diesem Segment lassen sich erfahrungsgemäß nur durch sofortige Inhaftierung der Täter schwerer Delikte erreichen. Wir fordern daher eine entsprechende Änderung der einschlägigen Gesetze, insbesondere des Haftrechts. Wegen der immer früher einsetzenden kriminellen Entwicklung muss das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre abgesenkt und mit dem Erreichen der Volljährigkeit auch das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden.
Sicherheit der Bürger verbessern
Auf Vorschlag der EU-Kommission hat das EU-Parlament in Reaktion auf die Terroranschläge von Paris im November 2015 die EU-Feuerwaffenrichtlinie geändert. Damit kommt es zu einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts. Betroffen von der Verschärfung eines ohnehin schon restriktiven Waffenrechts sind vor allem legale Waffenbesitzer, Sport- schützen, Jäger und Waffensammler. Die illegalen Waffen, die für terroristische Anschläge benutzt werden, werden davon nicht erfasst. Die Umsetzung der EU-Feuerwaffen- richtlinie lehnen wir ab. Der Erwerb des Waffenscheins für gesetzestreue Bürger ist zu erleichtern. Gleichzeitig fordern wir eine Erhöhung des Mindeststrafmaßes für „gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, also bei Verwendung eines Messers oder eines ähnlichen Gegenstandes, auf Freiheitsstrafe von einem Jahr (statt bisher sechs Monaten oder drei in minderschweren Fällen). (Auszug aus dem Wahlprogramm der AfD, S. 19, 20, 23-25)
- dass maximal 15 Prozent der Beschäftigten in Unternehmen Leih- oder Werkverträge haben dürfen
- dass Leiharbeitsverhältnisse nach 6 Monaten in feste Anstellung übergehen
- 30 Wochenstunden gemeinnützige Arbeit für Langzeitarbeitslose
- dass die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I der vorherigen Beschäftigungszeit entspricht
- den „Erhalt des eigenen Staatsvolks“ und die Geburtenrate steigern
- Ehepaare fördern, damit diese früher Kinder kriegen
- sich gegen Abtreibungen einsetzen und stattdessen Adoptionen erleichtern
- Studenten/Azubis die BäFöG-Rückzahlung erlassen, wenn sie während oder kurz nach der Ausbildung Kinder kriegen
Deutschland nicht abschaffen
Der Erhalt des eigenen Staatsvolks ist vorrangige Aufgabe der Politik und jeder Regierung. Dies kann in der derzeitigen demografischen Lage Deutschlands nur mit einer aktivieren- den Familienpolitik gelingen. Deutschland braucht mehr stabile Familien mit mehr Kindern. Ohne ausgeglichene Geburtenbilanz ist der soziale Friede gefährdet, soweit er auf unserem Sozial-, Renten- und Gesundheitssystem beruht. Daher sind Maßnahmen zur mittelfristigen Erhöhung der Geburtenrate der einheimischen Bevölkerung unverzichtbar, auch um unsere Sozialversicherungssysteme zu stabilisieren. Das „Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend“ ist in ein „Bundesministerium für Familie und Bevölkerungsentwicklung“ umzuwandeln, das Bevölkerungsentwicklung nach wissenschaftlichen Kriterien koordiniert und fördert. Eine kinderfreundliche Gesellschaft und der Erhalt des Staatsvolks sind daher als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen.
Schutz des ungeborenen Lebens
Auch ungeborene Kinder haben ein Recht auf Leben. Viel zu oft wird dieses Recht der Selbstverwirklichung oder sozialen Zukunftsängsten untergeordnet. Solchen Ängsten will die AfD durch konkrete Hilfen für Familien in allen Lebenslagen vorbeugen, insbesondere den lebensrettenden Ausweg der Adoption erleichtern und fördern. Bereits vorher muss aber die Gesellschaft in Familien, Schule und Medien den Respekt vor dem Leben und ein positives Bild von Ehe und Elternschaft vermitteln. Die Schwangerschaftskonfliktberatung muss tatsächlich dem Schutz des Lebens dienen. Wie vom Bundesverfassungsgericht zur Bedingung gestellt, ist regelmäßig die Wirksamkeit der Beratungsscheinregelung zu überprüfen. Gegebenenfalls ist durch gesetzliche Korrekturen ein wirksamer Lebensschutz zu gewährleisten.
Um realistische Abtreibungszahlen erheben zu können, muss die Meldepflicht für Abtreibungen verbessert werden. Eine Unterlassung der Meldung seitens des ausführenden Arztes muss spürbare Sanktionen nach sich ziehen. Die Anonymität der Schwangeren ist dabei zu gewährleisten. Wir lehnen alle Bestrebungen ab, die Tötung Ungeborener zu einem Menschenrecht zu erklären.
Kinder willkommen heißen
Eine Willkommenskultur für Kinder muss sich auch in kon- kreten Maßnahmen zeigen, mit denen wir vor allem Familien mit unterdurchschnittlichem Einkommen nanziell entlasten und so Mut zu Kindern machen wollen: Ehe-Start-Kredite mit Teilerlassen für Kinder sollen Ehepaare motivieren, eher mit der Familienplanung zu beginnen. Fahrtkosten und Zuzahlungen bei medizinisch notwendigen Arztbesuchen für bedürftige Familien mit Kindern und werdende Eltern soll der Staat übernehmen.
Leistungen zur Teilhabe (Schulbus, Schulausstattung, Klassenfahrten,…) sollen leichter zugänglich werden. Anerkannte Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, BFD, IJFD u.a.), die einen wertvollen Beitrag zur Praxisbildung von Jugendlichen leisten, wollen wir großzügig fördern, so dass diese auch Kindern zugänglich werden, deren Eltern ein geringes Einkommen haben.
Eltern soll ein längerer Anspruch auf Arbeitslosengeld I zustehen und ihre Neueinstellung durch Wiedereingliederungshilfen an den Arbeitgeber gefördert werden. Studenten und Auszubildenden, die während ihres Studiums bzw. ihrer Ausbildung oder kurz danach Eltern werden, wollen wir bei gutem Berufs- oder Studienabschluss die BaFöG-Rückzahlung erlassen.
Jugendliche in Ausbildung sollen einen Ausgleich für die von Kommunen erhobene Zweitwohnungssteuer erhalten.
Familien, in denen Kinder erzogen werden, leisten einen ebenso wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme wie aktive Beitragszahler. Daher will die AfD durch einen umfassenden Leistungsausgleich eine Steuer- und Beitragsgerechtigkeit für Familien herstellen. Dazu gehört ein Familiensplitting, das über angemessene Freibeträge pro Familienmitglied zu einer spürbaren Entlastung von Familien führen soll. Kinder dürfen nicht länger ein Armutsrisiko sein.
Soziale Arbeitswelt
Die AfD befürwortet einen gesetzlichen Mindestlohn, da er bei den jetzigen Verhältnissen die vergleichsweise schwache Position der Niedriglohnempfänger gegenüber den Interessen der Arbeitgeber stärkt. Insbesondere erlaubt der Mindestlohn eine Existenz jenseits der Armutsgrenze und die Finanzierung einer, wenn auch sehr bescheidenen, Altersversorgung, die ansonsten im Wege staatlicher Unterstützung von der Gesellschaft zu tragen wäre. Mindestlöhne verhindern somit auch die Priva- tisierung von Gewinnen bei gleichzeitiger Sozialisierung der Armutskosten.
Der zunehmende Anteil von prekären Beschäftigungsverhältnissen wirkt sich negativ auf den Wohlstand aus. Daraus entstehen Negativwirkungen für die Demografie. Zudem leidet der Aufbau der eigenen Altersvorsorge. Die AfD fordert deshalb auch eine gesetzliche Obergrenze von 15 Prozent Beschäftigten mit Leih- oder Werkverträgen in Unternehmen. Leiharbeit muss nach einer sechsmonatigen Beschäftigungszeit einer festen Anstellung gleichgestellt werden. Zeitarbeitsverträge dürfen nur einmal verlängert werden. Sie dürfen nur unter festgelegten Bedingungen abgeschlossen werden.
Arbeitslosigkeit und Qualifikation für Langzeitarbeitslose
Die Arbeitslosigkeit, insbesondere die Dauerarbeitslosigkeit, konnte bisher nachhaltig nicht gesenkt werden. Die heutigen Eingliederungs- und Qualifizierungsmaßnahmen gehen vielfach an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts vorbei. Deshalb können viele offene Stellen nicht besetzt werden. Wir fordern daher eine bedarfsangepasste Qualifizierung für Arbeitslose.
Diese muss in enger Abstimmung insbesondere mit der mittelständischen Wirtschaft erfolgen, bei welcher 80 Prozent der Arbeitnehmer Deutschlands beschäftigt sind. Die AfD setzt sich ferner für die Schaffung eines Angebots zur Bürgerarbeit ein. Unter Bürgerarbeit ist die Ausübung gemeinnütziger Arbeit durch Langzeitarbeitslose zu verstehen, die nicht in Konkurrenz zum Arbeitsmarkt steht. Bürgerarbeit soll ca. 30 Wochenstunden umfassen und sozialversicherungspflichtig entlohnt werden.
Den Langzeitarbeitslosen wird so die Ausübung sinnvoller Tätigkeiten eröffnet und die Gesellschaft erhält einen Gegenwert für die Unterstützungsleistungen. Langzeitarbeitslose können so wieder an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt werden. Wer Bürgerarbeit leistet, soll seine Vermögensverhältnisse nicht offenbaren müssen.
Gerechtigkeit beim Arbeitslosengeld
Seit der Sozialrechtsreform 2005 (Hartz-Reform) wird bei der Festlegung der Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II und – von geringfügiger Stufung abgesehen – der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I nicht berücksichtigt, ob und gegebenenfalls wie lange der Betroffene zuvor sozialversicherungspflichtig erwerbstätig war. Nach in der Regel zwölf Monaten erhalten ehemals langjährig Erwerbstätige Arbeitslosengeld II in gleicher Höhe und für die gleiche Zeitdauer Leistungen wie Arbeitslose, die noch nie zuvor Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Dies stellt eine Geringschätzung der langjährigen Beitragszahler dar. Die AfD setzt sich für eine Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I in Abhängigkeit von der Dauer der Vorbeschäftigung ein. Der Selbstbehalt bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II ist sanktionsfrei zu erhöhen. Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit, um unterschiedliche Erwerbsbiografien bei Arbeitslosigkeit auch differenziert zu behandeln. (Auszug aus dem Wahlprogramm der AfD, S. 37-40, 52, 58)
- dass Deutschland den Euroraum verlässt
- die Wiedereinführung der Deutschen Mark
- einen ständigen Sitz Deutschlands im Sicherheitsrat der UNO
- das Ende der Sanktionen gegen Russland
- keinen EU-Beitritt der Türkei
- die Handelsabkommen CETA, TISA, TTIP verhindern
Die weitere Mitgliedschaft in der Eurozone ist für Deutschland unbezahlbar
Die Geschäftsgrundlage des Euro war: Keine Haftung für die Schulden anderer Länder und keine Staatsschulden über 60 Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts. Diese Regeln sind zerstört worden. Deshalb muss Deutschland die Transferunion aufkündigen und den Euroraum verlassen.
Mit uns ist Ihr Geld sicher: Absicherung der Bürger gegen eine Eurokrise
Deutschland muss auch in einem plötzlichen währungspolitischen Krisenfall handlungsfähig sein. Wir wollen deshalb für die Wiedereinführung einer neuen nationalen Währung („Deutsche Mark“) rechtzeitige Vorkehrungen treffen. Für den Fall einer Verschärfung der Finanzkrise wollen wir schon jetzt vorsorglich ein gesetzliches Maßnahmenpaket auf den Weg bringen. Das im Ausland gelagerte Gold der Bundesbank muss vollständig und umgehend nach Deutschland überführt werden. Bei der Wiedereinführung der Deutschen Mark könnte Deutschland das Gold als temporäre Deckungsoption benötigen.
Außenpolitik muss sich an deutschen Interessen ausrichten
Deutschland ist als eine der bedeutenden Wirtschaftsnationen der Welt daran interessiert, zu allen Staaten gute Beziehungen zu pflegen und das friedliche Zusammenleben der Völker zu fördern. Die AfD bekennt sich zu den Werten der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts. Wir setzen uns für eine an deutschen Interessen ausgerichtete Außenpolitik ein.
Deutschland braucht eine nationale Sicherheitsstrategie, die der Problemlage angepasst ist. Als Gestaltungsmacht innerhalb der Staatengemeinschaft kann unser Land zur Krisenprävention und friedlichen Lösung von Konflikten beitragen.
Die Zukunft Europas liegt nicht in der EU in ihrem jetzigen Zustand und auch nicht in ihrer weiteren Zentralisierung, sondern in einem Europa souveräner Staaten, die partnerschaftlich zusammenarbeiten.
Die AfD tritt dafür ein, die Vereinten Nationen so zu reformieren, dass den veränderten Gewichtungen in der Welt Rechnung getragen wird.
Wir streben einen ständigen Sitz Deutschlands im Sicherheitsrat sowie die Abschaffung der gegen Deutschland gerichteten Feindstaatenklausel in der Charta der Vereinten Nationen an.
Die AfD fordert eine strikte Einhaltung des Nichteinmischungsgrundsatzes in innere Angelegenheiten von Staaten, auch durch nichtstaatliche Akteure. Die AfD setzt sich dafür ein, dass die Rolle der OSZE bei der Stabilisierung von Krisenregionen in Europa und seiner Peripherie ausgebaut wird.
Der internationale islamische Terrorismus ist eine ernste Bedrohung der internationalen Staatengemeinschaft. Seine Entstehung und Ausbreitung muss mit allen zur Verfügung stehenden legalen Mitteln bekämpft werden.
Das Verhältnis zu wichtigen Staaten ändert sich
Die USA sind der wichtigste Bündnispartner Deutschlands. Leitbild einer interessengeleiteten deutschen Außen- und Sicherheitspolitik ist die Gleichberechtigung beider Partner. Die zunehmende Fokussierung der USA auf den pazifischen und ostasiatischen Raum erfordert eine autonome deutsche Sicherheitsstrategie.
Im Einklang mit den langjährigen Forderungen der USA nach einer gerechten Verteilung der Lasten und den europäischen Bestrebungen nach mehr Mitsprache in der NATO ist es nur folgerichtig und in deutschem Interesse, den europäischen Einfluss in der NATO zu stärken. Die NATO muss wieder ein reines Verteidigungsbündnis werden. Die Landesverteidigung ist durch die europäischen Staaten weitgehend eigenständig zu gewährleisten.
Die Schaffung einer EU-Armee oder den Einsatz deutscher Streitkräfte für fremde Interessen lehnt die AfD ab.
Eine Entspannung im Verhältnis zu Russland ist für die AfD Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden in Europa. Es liegt im deutschen Interesse, Russland in eine sicherheitspolitische Gesamtstruktur einzubinden, ohne eigene Interessen und die unserer Bündnispartner außer Acht zu lassen.
Die AfD tritt für die Beendigung der Sanktionspolitik ein. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Russland sollte vielmehr vertieft werden.
Die Beziehungen zur Türkei sind dagegen erschüttert und müssen neu gestaltet werden. Die Türkei gehört kulturell nicht zu Europa. Die aktuel- len politischen Entwicklungen geben Anlass zur Sorge und zeigen, dass sich die Türkei noch weiter von Europa und der westlichen Wertegemeinschaft entfernt hat. Die Mitgliedschaft der Türkei in der NATO ist zu beenden, die Bundeswehr aus Incirlik abzuziehen und alle direkt und indirekt an die Türkei im Rahmen internationaler, mulitilateraler und bilateraler Abkommen gewährten Geldleistungen umgehend zu stoppen. Die AfD lehnt ferner den Beitritt der Türkei zur EU ab und fordert das sofortige Ende aller Beitrittsverhandlungen.
Deutschland soll seine wirtschaftlichen Stärken ausbauen
Die AfD fordert die Wahrnehmung deutscher Wirtschaftsinteressen im gleichen Maß wie auch andere Länder ihre eigenen Interessen vertreten. Die Förderung der Außenwirtschaft muss auf Regierungsebene hohe Priorität genießen.
Die AfD fordert den diskriminierungsfreien Zugang zu ausländischen Import- und Exportmärkten für deutsche Unternehmen. Dazu gehören auch der Zugang zu Rohstoffen und die Freiheit der Handelswege.
Verlässliche Handelsregeln zu erhalten und nach den Interessen unseres Landes weiterzuentwickeln, ist Kernaufgabe deutscher Außenwirtschaftspolitik.
Wir fordern außerdem eine stärkere Kontrolle und Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher deutscher Interessen, wenn ausländische Konzerne eine deutsche Firma übernehmen wollen. Gegebenenfalls ist die Übernahme zu unterbinden. Dies gilt insbesondere, wenn staatlich kontrollierte ausländische Unternehmen beteiligt sind oder der Abfluss wichtiger Technologien zu befürchten ist.
Der Ausverkauf von Wissen, das in unserem Land in Generationen aufgebaut wurde, muss beendet werden.
Die Anmaßung supranationaler Gerichte ist zu beenden. Im Ausland verhängte Strafzahlungen in volkswirtschaftlichen Dimensionen bedrohen deutsche Unternehmen in ihrer Existenz. Wir werden auf der politischen Ebene gegen solche gezielte Zerstörung deutscher Unternehmen intervenieren.
Die Interessen unserer Bürger im Gesundheits- und Verbraucherschutz, im Tier- oder Naturschutz müssen in einer globalisierten Welt vertreten werden. Dafür brauchen wir hohe Schutzstandards und einen eindeutigen Umgang mit unterschiedlichen Standards.
Wir wollen multilaterale Handelsabkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Bilaterale Handelsverträge sollen nur abgeschlossen werden, wenn multilaterale Handelsverhandlungen nicht durchführbar sind. Investitionsschutzverträge sollen nur abgeschlossen werden, wenn sie auch deutsche Unternehmen gegen unsichere Rechtsverhältnisse absichern. Alle Abkommen müssen in transparenten Verfahren verhandelt werden.
Die AfD lehnt aus den dargelegten Gründen CETA, TISA und TTIP ab. Dort, wo im Freihandel die Märkte versagen, soll die Handelspolitik korrigierend eingreifen. Mit einer strategischen Handelspolitik nehmen wir die Interessen unserer Bürger wahr und schützen ihre Arbeitsplätze im globalen Wettbewerb. Die AfD fordert die Bündelung der Außenwirtschaftsförderung im Bundesministerium für Wirtschaft. (Auszug aus dem Wahlprogramm der AfD, S. 14, 16, 18-19, 20-21)
- „verfassungsfeindlichen Vereinen“ den Bau und Betrieb von Moscheen untersagen
- keine Minarette und Muezzin-Rufe
- Predigten in Moscheen nur in deutscher Sprache
- die Abschaffung islamtheologischer Lehrstühle an Unis
Der Islam im Konflikt mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Der Islam gehört nicht zu Deutschland. In der Ausbreitung des Islam und der Präsenz von über 5 Millionen Muslimen, deren Zahl ständig wächst, sieht die AfD eine große Gefahr für unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Werteordnung. Altkanzler Schmidt hat in seiner politischen Bilanz diesen Umstand richtig erkannt und bereits 2008 formuliert: „Wer die Zahlen der Muslime in Deutschland erhöhen will, nimmt eine zunehmende Gefährdung unseres inneren Friedens in Kauf.“
Ein Islam, der unsere Rechtsordnung nicht respektiert oder sogar bekämpft und einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt, ist mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands nicht vereinbar.
Viele Muslime leben rechtstreu (und integriert) und sind geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft. Die AfD will jedoch verhindern, dass sich abgeschottete islamische Parallelgesellschaften weiter ausbreiten, in welchen muslimische ,,Friedensrichter“ Rechtsvorschriften der Scharia anwenden und das staatliche Monopol der Strafverfolgung und Recht- sprechung unterlaufen.
Die AfD erkennt uneingeschränkt die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit an. Sie fordert jedoch, der Religionsausübung (gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung) Schranken zu setzen durch staatliche Gesetze, die Menschenrechte und unsere Werte. Staatliches Recht steht im säkularen Staat über religiösen Geboten und Traditionen. Islamkritik, auch religiöse Satire (und Karikaturen), sind im Rahmen der allgemeinen Gesetze rechtmäßig. Sie sind Ausfluss des Grundrechts der freien Meinungsäußerung und der Kunstfreiheit.
Einer Diffamierung rationaler Religionskritik als „Islamophobie“ oder „Rassismus“ tritt die AfD entgegen. Wir fordern jedermann dazu auf, solche Polemik durch intellektuellen Diskurs zu ersetzen.
Verfassungsfeindlichen Vereinen, die nach Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz zu verbieten sind, ist der Bau und Betrieb von Moscheen wegen der konkreten Gefahr zu untersagen, dass Imame dort Lehren verbreiten, die zu einer gegen unsere Rechtsordnung gerichteten politisch-religiösen Radikalisierung von Muslimen beitragen.
Wir wollen verhindern, dass sich Muslime bis zum gewaltbereiten Sala smus und Terror radikalisieren. Auch die Finanzierung des Baus und Betriebs von Moscheen durch islamische Staaten oder ausländische Geldgeber bzw. deren Mittelsmänner soll unterbunden werden.
Islamische Staaten wollen durch den Bau und Betrieb von Moscheen den Islam in Deutschland verbreiten und ihre Macht vergrößern. Sie führen und unterstützen einen Kulturkrieg. So ist die Abhängigkeit der rund 900 Ditib-Moscheen und ihrer Imame vom staatlichen „Amt für Religiöse Angelegenheiten“ der Türkei (Diyanet) nicht hinnehmbar. Über die Ditib übt die autoritäre Türkei starken Ein uss auf viele in Deutschland lebende Bürger türkischer Herkunft aus. Sie behindert dadurch deren Anpassung an unsere Gesellschaft und gefährdet die Loyalität zu unserem Staat.
Das Minarett lehnt die AfD als islamisches Herrschaftszeichen ebenso ab wie den Muezzin-Ruf, nach dem es außer dem islamischen Allah keinen Gott gibt. Es handelt sich hierbei um religiösen Imperialismus. Minarett und Muezzin-Ruf stehen im Widerspruch zu einem toleranten Nebeneinander der Religionen, das die christlichen Kirchen, jüdischen Gemeinden und andere religiöse Gemeinschaften in der Moderne praktizieren.
Imame müssen sich vorbehaltlos zu unserem Grundgesetz bekennen. Die Predigten in Moscheen in Deutschland sollen in deutscher Sprache gehalten werden. Imame, die gegen das Grundgesetz agitieren, erhalten ein Predigtverbot und werden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen abgeschoben.
Die islamtheologischen Lehrstühle an deutschen Universitäten sind abzuschaffen und die Stellen der bekenntnisneutralen Islamwissenschaft zu übertragen.
Die AfD lehnt es ab, islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen, weil sie die rechtlichen Voraussetzungen – eine ausreichende Repräsentanz, die Gewähr der Dauer und die Achtung des freiheitlichen Staatskirchenrechts – nicht erfüllen. Die Anerkennung der Religionsfreiheit, der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Gleichwertigkeit der Religio- nen, welche das Staatskirchenrecht verlangt, sind dem Islam fremd.
Die AfD fordert ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst. Burka und Niqab errichten durch die Gesichtsverhüllung eine Barriere zwischen der Trägerin und ihrer Umwelt und erschweren damit das Zusammenleben in der Gesellschaft. Ein Verbot ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2014 auch rechtmäßig. Im öffentlichen Dienst soll kein Kopftuch getragen werden, in Bildungseinrichtungen weder von Lehrerinnen noch von Schülerinnen in Anlehnung an das französische Modell.
Der im Grundgesetz garantierten Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie der freien Entfaltung der Persönlichkeit widerspricht das Kopftuch als religiös-politisches Zeichen der Unterordnung von Muslimas unter den Mann. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015, nach dem ein generelles Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen verfassungswidrig sei, betrachtet die AfD als ein Hindernis für eine erfolgreiche Integrationspolitik.
Die AfD verlangt, eine standesamtliche Eheschließung vor jeder religiösen Trauung rechtlich wieder für verbindlich zu erklären. Religiöse Trauungen können diese staatsrechtliche Voraussetzung zur Anerkennung einer Ehe nicht ersetzen. Das Verbot der religiösen Voraustrauung, etwa durch Imame, soll wieder in Kraft gesetzt und die Streichung der §§ 67 und 67a im Personenstandsgesetz von 2009 rückgängig gemacht werden. Nur so können wir der Imam-Ehe entgegenwirken, die unter Umgehung der standesamtlichen Trauung und oftmals unter Zwang die Polygamie, Kinderehe und Verwandtenehe ermöglicht. Im Ausland geschlossene Ehen gemäß dem Familienrecht der Scharia, die gegen unsere Gesetze und unsere Moralvorstellungen verstoßen, sollen in Deutschland rechtlich nicht anerkannt werden. (Auszug aus dem Wahlprogramm der AfD, S. 34-35)
Wer sich das Wahlprogramm lieber anhören möchte, findet eine Audioversion auf der Internetseite der AfD.
Noch ein Tipp: Bereits im MZ-Wahlkalender erschienen sind die Wahlprogramme der Linken (Türchen 5), der SPD (Türchen 9) und der CDU/CSU (Türchen 12). FDP und Grüne folgen in den nächsten Tagen.